AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der SE Sicherheit und Energie AG.

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind auf sämtliche Verträge zwischen SE Sicherheit & Energie AG Schliesstechnik (nachfolgend „SE“) und Kunden betreffend Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen (wie z.B. Planung, Montage, Softwareinstallationen, Kontrollen, Wartung, Störeinsätze, Beratung, Schulung usw.) anwendbar und schliessen die Anwendung von etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden aus. Als Kunden gelten sowohl Endkunden als auch Wiederverkäufer.

1.2 Von den AGB abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, soweit sie vorab von SE schriftlich bestätigt worden sind.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen SE und dem Kunden kommt mit der schriftlichen Annahme der Bestellung des Kunden durch SE („Auftragsbestätigung“) zustande. Lieferungen und Leistungen von SE sind in der Auftragsbestätigung abschliessend umschrieben. Anderweitige schriftliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Kataloge, Broschüren, Preislisten, Berichte, technische Zeichnungen und Pläne sowie Empfehlungen etc. stellen grundsätzlich keine Angebote von SE oder Vertragsbestandteile dar und sind folglich nur dann verbindlich, wenn SE diese im Rahmen einer Auftragsbestätigung schriftlich für verbindlich erklärt.

3. Preise; Zahlungsbedingungen; Verzug; Verrechnungsverbot

3.1 Angebote, Sämtliche Katalog- oder Listenpreise sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich. Eine Anpassung an die Tagespreise bleibt bis zur Auftragsbestätigung vorbehalten. Alle Preise verstehen sich – mangels anderweitiger Vereinbarung – netto ab Werk in Schweizer Franken zzgl. MwSt. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. für Fracht, Versicherung, Verpackung etc. gehen zu Lasten des Kunden. Montage und Installation sind im Kaufpreis nicht enthalten.

3.2 Der Unternehmer ist berechtigt, à Konto-Zahlungen gemäss Arbeitsfortschritt in Rechnung zu stellen. Abweichende Vereinbarungen vorbehalten, werden die Leistungen des Unternehmers wie folgt abgerechnet: 30% des Werkpreises bei Vertragsschluss; 60% nach erfolgter Leistungsausführung und 10% bei Schlussrechnung.

3.3 Sofern nicht anders vereinbart wurde, sind SE-Rechnungen bis spätestens am 30. Tag nach Rechnungsdatum zu bezahlen, ohne Skonto und ohne Abzug. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der fällige Betrag dem in der Rechnung angegebenen Konto in Schweizer Franken gutgeschrieben ist. Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum einen Verzugszins von 5% zu entrichten.

3.4 Eine Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nicht zulässig.

3.5 Der Mindestfakturawert beträgt CHF 50.00 zuzüglich Porto und Verpackung, für Bestellwerte unter CHF 50.00 verrechnen wir einen Kleinmengenzuschlag von CHF 30.– pro Bestellung.

4. Übergang von Nutzen und Gefahr

4.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk oder ab Lager der SE auf den Kunden über.

5. Eigentumsvorbehalt

SE bleibt Eigentümer seiner gesamten Lieferungen, bis die Rechnungen gemäss Auftragsbestätigung vollständig bezahlt sind. Mit Zustandekommen des Vertrages ermächtigt der Kunde die SE, die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in den amtlichen Registern gemäss den anwendbaren Gesetzen vornehmen zu lassen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Kunde wird die gelieferten Waren auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instand halten, separat lagern und zu Gunsten von SE gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern und überdies alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von SE weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.

6. Lieferung; Liefertermine

6.1 Die Lieferung der Ware erfolgt an die vom Kunden spezifizierte Lieferadresse. Wird keine solche angegeben, gilt der Sitz des Kunden als Lieferort. Der Versand aller Waren erfolgt in jedem Fall auf Rechnung und Gefahr des Kunden und wird nur auf dessen Wunsch transportversichert. Ohne besondere Instruktion des Kunden ist SE frei in der Wahl der Versandart. Der Kunde hat die Lieferungen nach Erhalt umgehend zu prüfen und etwaige Transportschäden dem Transportunternehmen zu melden.

6.2 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von SE schriftlich bestätigt wurden. Kann SE Liefertermine nicht einhalten, informiert sie den Kunden umgehend. SE hat Anspruch auf eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen. Teillieferungen sind ausdrücklich zulässig. Die Überschreitung des Liefertermins berechtigt den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Annahmeverweigerung. Das Recht des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzögerungen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7. Änderung oder Stornierung von Bestellungen

Nach erfolgter Auftragsbestätigung durch SE können Bestellungen des Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von SE geändert oder storniert werden. Eine Änderung wird am Tag der schriftlichen Zustimmung von SE wirksam. In diesem Fall hat der Käufer sämtliche direkten und indirekten Kosten oder Aufwendungen zu erstatten, die SE durch die Änderung entstanden sind.

8. Rücksendungen

Ware, die SE der Bestellung entsprechend bestätigt und geliefert hat, kann nur mit Zustimmung der SE innert 30 Tagen ab Warenerhalt zurückgesandt werden. Sofern sich die Ware in einwandfreiem, original verpacktem Zustand befindet und eine Lieferschein Kopie beiliegt, wird für Lagerartikel eine Gutschrift von maximal 70% erstellt. Pro Artikelposition werden für Funktionsprüfung und Einlagerung maximal 30.00 CHF in Abzug gebracht. Für kundenspezifisch bestellte oder produzierte Ware wird keine Gutschrift erstellt. Allfällige Versand- und Verpackungskosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Rücksenders.

9. Verpackung

Die Verpackungskosten für Waren sind nicht im Preis inbegriffen und werden von SE separat in Rechnung gestellt. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Kunden.

10. Dienstleistungen

10.1 Das Honorar für Dienstleistungen von SE, Pikettdienstzuschläge sowie Einsatzpauschalen und Reisekosten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste von SE. SE behält sich das Recht vor, die Preisliste jederzeit anzupassen.

10.2 Der Kunde macht SE rechtzeitig auf alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie sonstigen Besonderheiten aufmerksam, die bei der Erbringung von Dienstleistungen beachtet werden müssen.

10.3 Der Kunde stellt sicher, dass die Bauarbeiten soweit fortgeschritten sind und alle nötigen Vorkehrungen getroffen wurden, dass SE ihre Dienstleistungen ohne Behinderung oder Unterbrechungen erbringen kann. Der Kunde muss SE mindestens drei Wochen im Voraus schriftlich über einen geeigneten Ausführungstermin informieren und mit den erforderlichen Unterlagen bedienen.

10.4 Werden Dienstleistungen vor Ort beim Kunden erbracht, stellt der Kunde die erforderlichen Anschlüsse, Versorgungsstrom, Notstromversorgung, Stellflächen, Arbeitsplätze sowie die nötige Infrastruktur unentgeltlich zur Verfügung.

10.5 Sind Mehrarbeiten oder Überzeiten erforderlich oder entstehen Wartezeiten aus Gründen, die SE nicht zu vertreten hat (bauseitige Verzögerungen, Verletzung der vorstehenden Mitwirkungspflichten, Rücksichtnahme auf hausgebundene Vorschriften usw.), trägt der Kunde die zusätzlichen Arbeitszeiten und Fahrkosten gemäss gültigen Regieansätzen. Die SE ist jederzeit berechtigt, für die Erbringung von Dienstleistungen Dritte beizuziehen bzw. die Dienstleistungen durch Dritte erbringen zu lassen.

11. Abnahme; Mängelrüge

Der Kunde hat die Lieferungen und Leistungen unverzüglich zu prüfen und eventuelle Mängel innert 7 Tagen seit Lieferung schriftlich per Einschreiben oder per E-Mail zu rügen. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt. Der Kunde darf die Annahme von Waren wegen geringfügigen Defekten, die die Funktionstüchtigkeit der Lieferungen oder Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigen, nicht verweigern.

12. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Empfang der Lieferungen und Leistungen oder, soweit SE auch Dienstleistungen erbringt, mit deren Beendigung. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und SE Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

13. Haftung

13.1 Die Haftung von SE setzt die rechtzeitige Erhebung von Mängelrügen durch den Kunden voraus.

13.2 Die Haftung von SE ist beschränkt auf Mängel an der Ware, die nachweisbar auf einen von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Umstand zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Hilfspersonen sowie für indirekte oder Folgeschäden wie z.B. Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie für andere mittelbare oder unmittelbare Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für Software wird generell keine Gewährleistung/Haftung übernommen. Insbesondere übernimmt SE keine Gewährleistung bzw. Haftung für den ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb der Software unter beliebigen Einsatzbedingungen noch für den störungsfreien Betrieb in Verbindung mit anderen vom Kunden betriebenen Software-Programmen.

13.3 Bei Mängeln, für welche SE gemäss obenstehenden Bestimmungen haftet, behebt sie die Mängel oder ersetzt die beanstandete Ware kostenlos, wobei der Entscheid, ob eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung erfolgt, im freien Ermessen von SE liegt. Preisminderung oder Wandlung sind ausgeschlossen. Weitergehende Haftungsansprüche werden soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung.

14. Geheimhaltung

Als vertraulichen Informationen gelten Informationen bezüglich der Produkte, unabhängig von ihrem Träger (Konstruktionen, Handbücher, Software, Hardware usw.), sowie Informationen bezüglich der industriellen oder Handelstätigkeiten von SE. Über vertrauliche Informationen hat der Kunde strikte Geheimhaltung zu bewahren. Der Kunde verpflichtet sich, diese vertraulichen Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SE Dritten bekannt zu geben. Der Kunde wird zudem sämtliche erforderlichen Massnahmen treffen, um die unbewilligte Freigabe von vertraulichen Informationen zu verhindern und seinen Angestellten nur soweit erforderlich Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren und die Angestellten im gleichen Umfang zur Geheimhaltung verpflichten. Verstösst der Kunde gegen die Geheimhaltungsverpflichtung, hat er SE für alle Schäden oder Verluste schadlos zu halten, einschliesslich entgangenen Gewinns.

15. Geistiges Eigentum

Der Kunde anerkennt die ausschliesslichen Rechte von SE am geistigen Eigentum sowie am Know-how im Zusammenhang mit sämtlichen Waren, Lieferungen und Leistungen, sowie an sämtlichen Dokumentationen wie z.B. Offerten, Produktebeschreibungen und Handbüchern, technischen Unterlagen etc. SE ist alleinige Inhaberin sämtlicher Schutzrechte im Zusammenhang mit ihren Produkten und Dienstleistungen, insbesondere, aber nicht ausschliesslich Patentrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte etc. sowie an allem Know-how und an weiteren mit den Produkten im Zusammenhang stehenden Rechten. Das ausschliessliche Geistige Eigentum von SE erstreckt sich auch auf Neu- und Weiterentwicklungen, Modifikationen und Verbesserungen von Produkten, neuen Softwarereleases und -patches etc. Die Nutzung des geistigen Eigentums durch den Kunden ist beschränkt auf den vereinbarten Zweck. Jede darüberhinausgehende Nutzung bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von SE.

16. Datenschutz

SE ist berechtigt, im Rahmen der Abwicklung des Vertrages personenbezogene Daten des Kunden zu bearbeiten. Der Kunde ist insbesondere damit einverstanden, dass SE solche Daten auch Dritten in der Schweiz und im Ausland zur Abwicklung und Pflege der Geschäftsbeziehungen bekanntgeben wird.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

17.2 Die AGB sind jeweils in ihrer aktuellen Version auf der Website www.sicherheit-energie.ch publiziert. SE ist berechtigt, diese jederzeit zu ändern.

17.3 Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Parteien bemühen sich, allfällige Streitigkeiten auf dem Verhandlungsweg zu erledigen.
Kommt auf dem Verhandlungsweg keine Einigung zustande, wird der Streitfall auf dem ordentlichen Rechtsweg entschieden. 
Gerichtsstand ist Luzern LU. SE ist jedoch auch berechtigt, den Kunden alternativ an dessen Sitz zu belangen. Das Rechtsverhältnis untersteht dem Schweizer Recht.