Ihr kompetenter Partner für Schliesstechnik, Brandschutz und Feuerungskontrolle
Sauber betriebene Öl-, Gas- und Holzfeuerungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Luftqualität und damit zum Erhalt unserer Gesundheit und Umwelt. Hierfür legt die Luftreinhalteverordnung (LRV) des Bundes fest, dass Feuerungsanlagen alle zwei Jahre kontrolliert werden müssen.
Die Oberaufsicht der Feuerungskontrollen hat im Kanton Luzern die kantonale Dienststelle Umwelt und Energie (uwe). Weiter legt sie die Rahmenbedingungen für die Gemeinden und die Kontrolleure fest. Für die administrative Organisation der Feuerungskontrollen sind die Gemeinden oder von ihnen beauftragte Kontrolleure verantwortlich. Die SE Sicherheit & Energie AG plant und vollzieht für 19 Gemeinden die gesetzlichen Feuerungskontrollen. Für deren 17 verantworten wir auch alle administrativen Arbeiten rund um den Brandschutz.
Zu den Aufgaben, welche wir für die Gemeinden übernehmen, zählen die termingerechte Information/Aufforderung der Anlagebetreiber für die anstehende Messung sowie das Verarbeiten der Messrapporte und der allfälligen Sanierungs- oder Einregulierungsschreiben. Weiter veranlassen wir bei nicht durchgeführter Messung eine Nachmessung und kümmern uns um die Einhaltung der Qualitätssicherung aller Feuerungskontrollen.
Bei Fragen der Anlagebetreiber helfen wir mit unserem Know-how gerne weiter und geben Tipps, wie allfällige Feuerungen besser betrieben werden können.
Frische Luft zum Atmen - der Feuerungskontrolle sei Dank!
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Falls Sie die gewünschte Information nicht auf unserer Webseite finden, oder mehr über ein Thema erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen die folgenden Links:
Umweltschutzgesetz (USG)
Dienststelle Umwelt und Energie Luzern